Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen
Kälteanlagen müssen gemäß der neuen EU-Verordnung (517/2014) regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden, um mögliche Leckagen zu erkennen.
Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach dem CO2-Äquivalent des verwendeten Kältemittels. Unsere zertifizierten Mitarbeiter führen die vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen gemäß EU-Verordnung (517/2014) gewissenhaft und professionell durch, um die Sicherheit und Effizienz Ihrer Anlagen zu gewährleisten.
Abhängig von der Füllmenge des verwendeten Kältemittels müssen die Dichtheitsprüfungen für Kälteanlagen in Intervallen von 3, 6 oder 12 Monaten stattfinden.
Unser Team aus erfahrenen Mitarbeitern garantiert eine fachgerechte Ausführung der Anlagenkontrolle und dokumentiert sämtliche Prüfergebnisse zuverlässig gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Dienstleistungen gehen jedoch weit über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinaus. Wir prüfen auf Wunsch komplette Anlagen. Nicht nur die gesetzlich vorgegebenen Abschnitte.
Durch die sorgfältige Durchführung und Dokumentation der Dichtheitsprüfungen gemäß EU-Verordnung (517/2014) minimieren wir das Risiko von Leckagen und tragen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei, was sowohl Ihrem Betrieb als auch der Umwelt zugutekommt.
Unser Ziel ist es, langfristige Partnerschaften aufzubauen und sicherzustellen, dass Ihre Anlagen optimal funktionieren.
Mit unserem Engagement für Qualität, Zuverlässigkeit und Umweltverträglichkeit bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Anforderungen entsprechen.
